13.03.10
Der Bundesparteitag in Bingen kommt mit großen Schritten näher und die Antragsfabrik gewinnt an Fahrt. Dort habe ich auch schon meine ersten Anträge für den Bundesparteitag eingestellt und ich möchte hier die Gelegenheit nutzen, für die Vergrößerung des Bundesvorstandes und die Wiedereinführung von definierten Posten im Vorstand zu werben. Auf dem letzten Bundesparteitag in Hamburg wurden die Posten des Generalsekretärs und des Politischen Geschäftsführers abgeschafft. Ersetzt wurden sie durch vier Beisitzer. Andreas Popp, Initiator dieser Idee, wollte die Posten auf Parteitagen dynamisch definieren, also dass jeder Bundesparteitag bestimmt, welche Posten es im nächsten Vorstand gibt und dann dort einzeln Piraten in diese Posten wählt. Der letzte Bundesparteitag entschied anders und wählte die vier Beisitzer in einer Listenwahl und ich glaube, dass diese Entscheidung ein Fehler war. So haben wir, denke ich, den Bundesvorstand nicht ausgewogen besetzt und ich sehe auch die Gefahr, dass dies wieder passiert, ja sogar dass ein Bundesparteitag mit dieser Regel noch unausgewogenere Vorstände wählt. Fortsetzung: Man stelle sich mal den nächsten Bundesparteitag vor und dort stellen sich zehn Piraten als Beisitzer zur Wahl, davon sind vier IT-Profis. Nehmen wir weiter an, dass die IT in der Zeit vor dem Parteitag extrem schlecht lief. Ihr könnt euch selbst ausrechnen, wie wahrscheinlich es ist, dass drei oder vier IT-Profis gewählt werden. Unser Wiki mag dann vielleicht einwandfrei laufen, wenn zu viele Köche nicht den Brei verderben, aber die politische Arbeit bleibt unter solchen Umständen dann liegen. Eine Listenwahl des Vorstands ist vielleicht zeitsparend, aber das Ergebnis ist so unvorhersehbar, dass der Vorstand bestimmt eher suboptimal als optimal besetzt ist, und da der Vorstand ehrenamtlich tätig ist und wir kein Geld haben, Leute einzustellen, können wir uns das (zur Zeit) einfach nicht leisten. Deswegen habe ich zwei Anträge in die Antragsfabrik gestellt, die den Bundesvorstand vergrößern (einmal auf mindestens neun, einmal auf mindestens elf Mitglieder), mit denen auch wieder mehr definierte Posten eingeführt werden. Version mit mindestens 9 Vorständen
Version mit mindestens 11 Vorständen
Beide Anträge sind so gestaltet, dass der Rücktritt von mindestens zwei Vorstandsmitglieder verkraftbar ist, ausgenommen davon ist nur der Schatzmeister:
Natürlich können wir über die Bezeichnung der einzelnen Vorstandsmitglieder gerne reden. Auch über die ungefähren Verantwortungsbereiche der einzelnen Vorstandsmitglieder. In den Begründungen zu meinen Anträgen habe ich die jeweiligen Verantwortungsbereiche auch umrissen. Ich freue mich aber gerne über konstruktive Kritik und Verbesserungsvorschläge! Vor allem würde ich mich aber über eure Stimme oder auch Gegenstimme im Meinungsbild in der Antragsfabrik freuen, da ich nicht vorhabe, beide Anträge bis zum Bundesparteitag offen zu halten, sondern mindestens einen vor dem Parteitag zurückziehen möchte. Welcher das ist, hängt allerdings extrem vom Stimmungsbild ab, welches vorher sichtbar wird! Ich bitte daher jeden, seine Meinung kundzutun! Das gilt übrigens auch für alle anderen Anträge. Nur wenn wir Bingen gut vorbereiten, wird es kein Desaster 9 Kommentare
Kommentar von: Jens Bannmann [Besucher] · http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Jens.b
Ich denke die neu gefassten Absätze sind noch nicht wasserdicht, und die Anträge haben dadurch wesentlich geringere Chancen! Du schreibst z.B für den Schatzmeister:
"Der Bundesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn: * Der Schatzmeister zurückgetreten ist." Müsste die Kompetenz des Schatzmeisters nicht zunächst auf ein anderes Vorstandsmitglied übergehen? Handlungsunfähigkeit ist also erst gegeben, wenn das scheitert. Und was ist, wenn der Vorsitzende zurücktritt? Das Amt wird dann sicher durch den 1. Stellvertreter übernommen, aber technisch gesehen ist dann ja ein Stellvertreter-Amt frei, das wieder besetzt werden muss. Oder nicht? Kurzum: Ich denke der Text muss die "nicht handlungsfähig"-Definiton mit der Übertragung von Kompetenzen in Einklang bringen und sie entweder explizit als Vorbedingung nennen (a la "erst wenn kein Ersatz da ist") oder ausschließen (a la "Schatzmeister, Vorsitzende werden nicht ersetzt"). Gruß Jens
15.03.10 @ 08:37
Das wäre eine denkbare Änderung, bei der ich persönlich nicht aufschreien würde. Allerdings andere und deswegen sollte man das in einem gesonderten SAÄ behandeln.
Ich habe nicht ohne Grund zwei Stellvertretende Vorsitzende vorgesehen, diese können den Vorsitzenden ersetzen. Das Stellvertreter Amt ist nicht wieder frei nach dem Ersatz des Vorsitzenden. In so fern ist das gegeben, das erst wenn kein Ersatz da ist (bei den anderen Posten sind die Beisitzer Ersatz). Sollte keiner wollen kann der Vorstand eh immer einen Bundesparteitag einberufen.
15.03.10 @ 08:42
Kommentar von: Jens Bannmann [Besucher] · http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Jens.b
Benjamin, du hast mich falsch verstanden - ich will gar keine inhaltliche Änderung deiner Pläne und erst recht keinen weiteren SÄA vorschlagen!
Die Formulierung heißt ja momentan "Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz, wenn möglich, auf ein anderes Vorstandsmitglied über." Daraus gehen die von dir genannten Einschränkungen
Ich rate dir, deine Klarstellungen aus dem Kommentar in deine neu gefassten Paragrafen explizit einzuarbeiten. Die Satzung muss da einfach präzise sein! Gruß Jens
15.03.10 @ 13:12
Hmmm kaum kopiert man aus der aktuellen Satzung :o)
Aber da steht Rücktritt, das macht der Stellvertreter ja nicht wenn er den Vorsitzenden ersetzt. Er tritt nicht zurück und kommt seinen Aufgaben ja weiterhin nach (sonst wären sie ja unbesetzt), er übernimmt nur noch mehr Aufgaben :o) Aber ich werde mal drüber nachdenken wie ich es kurz und knapp klarer darstellen könnte.
15.03.10 @ 13:33
Kommentar von: CEdge [Besucher]
Danke, dass du dieses wichtige Thema aufgreifst.
Ich finde 11 Mitglieder im Bundesvorstand ein bisschen viel. Der BPT sollte ein bisschen Spielraum haben, den Vorstand bzw. dessen Ausrichtung ein wenig zu modifizieren. Ich bin aber auch gegen die diese "große" Listenwahl. Wie wäre es damit: 1 Vorsitzender 2 stellv. Vorsitzende 1 Schatzmeister 1 GenSek 1 pol. Geschäftsführer und mindestens 3 Beisitzer = 9 Mitglieder (mindestens) Den Beisitzern kann der BPT Schwerpunkte zuweisen (z. B. IT). Er kann auch beschließen, weitere Beisitzer zu wählen.
23.03.10 @ 20:48
Ich wäre dagegen, da es die "Symmetrie" des Vorstands etwas stört. Wenn dann nur ein Stellvertreter und mindestens 2 Beisitzer.
Kannst den ja mal so in die Antragsfabrik stellen *ermunter*
24.03.10 @ 00:23
Kommentar von: Christian [Besucher] · http://blog.christian-hufgard.de
Und ich behaupte: Mehr als drei Vorstände braucht kein Pirat!
http://blog.christian-hufgard.de/wie_viel_vorstand_braucht_ein_pirat-2010-03-30
31.03.10 @ 11:38
Kommentar von: Fabio [Besucher] · http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Enigma
Ein kurzer Kommentar: Die Beisitzer wurden nicht per "Listenwahl" gewählt. Listenwahl ist die Wahl konkurrierender Listen, die sich vorher zusammen finden müssen, von denen dann je nach Erfolg X Personen in ein Gremium einziehen. Was wir gemacht haben, war ganz reguläre Personenwahl. Nur die Ämter wurden zuvor nicht definiert.
31.03.10 @ 12:39
@Fabio: Das steht im Ipsen auch etwas anders
Das Wort "Listenwahl" ist nicht fest definiert, auch wenn es in der Wikipedia suggeriert wird. Es ist wie beim aufstellen einer "Liste". Man könnte auch von 1. Beisitzer, 2. Besitzer etc. sprechen. Sie werden nicht einzeln gewählt sondern gemeinsam in einem Wahlgang.
31.03.10 @ 12:43
Einen Kommentar hinterlassen |